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Gewerbenachweis oder Handelsregisterauszug  

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oder Handelsregisterauszug. Alternativ können Sie uns diesen auch unter 0611 / 4111724 faxen

 

Privatvermarkter
  Sie haben kein Gewerbe angemeldet und sind nicht Vorsteuerabzugberechtigt. In diesem Fall führen wir für Sie die Vorsteuer ab. Beispiel: Sie erhalten eine Provision von 20,- Euro. In diesem Fall bekommen Sie von uns 20,- Euro ausgezahlt. Die anfallende Vorsteuer führen wir für Sie beim Finanzamt ab.
Kleinunternehmer nicht Vorsteuerberechtigt
  Sie haben ein Gewerbe angemeldet und sind aufgrund geringfügigen Einkommens (unter 16.620 Euro Jahreseinkommen) gemäß § 19 UStG nicht Vorsteuerabzugberechtigt. In diesem Fall führen wir für sie die Vorsteuer ab. Beispiel: Sie erhalten eine Provision von 20,- Euro. In diesem Fall bekommen Sie von uns 20,- Euro ausgezahlt. Die anfallende Vorsteuer führen wir für Sie beim Finanzamt ab. § 19 UStG (Umsatzsteuergesetz): Die für Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 geschuldete Umsatzsteuer wird von Unternehmern, die im Inland oder in den § 1 Abs. 3 bezeichneten Gebieten ansässig sind, nicht erhoben, wenn in Satz 2 bezeichnete Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 16620 Euro (ab 01.01.2003: 17.500 Euro) nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird. Umsatz im Sinne des Satzes 1 ist der nach vereinnahmten Entgelten bemessene Gesamtumsatz, gekürzt um die darin enthaltenen Umsätze von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens.
Gewerbebetreibender Vorsteuerberechtigt
  Sie haben ein Gewerbe und sind Vorsteuerberechtigt. In diesem Fall führen Sie auf die von uns erhaltenen Provisionen selbst die Vorsteuer beim Finanzamt ab. Beispiel: Sie erhalten eine Provision von 20,- Euro. In diesem Fall bekommen Sie von uns 20,- Euro zzgl. 3,80 Euro MwSt = 23,80 Brutto. Bitte reichen Sie uns Ihren Gewerbenachweis ein.